Die elektronische Vernetzung der nationalen Behörden hilft, Rechtsfragen zügig zu klären und das Binnenmarktrecht korrekt anzuwenden – so kommentierte das BMWi kürzlich einen EU-Vorschlag für ein Binnenmarktinformationssystem.
Basis für diese Einschätzung ist ein Verordnungsentwurf für das Binnenmarktinformationssystem „IMI“ (Internal Market Information System), den die EU-Kommission am 29. August 2011 vorgelegt hat. Bei dem in Teilen schon realisierten IMI handelt es sich um eine IT-Anwendung zur Vernetzung von Behörden innerhalb des EU-Binnenmarkts.
Mit ihrem Verordnungsvorschlag kommt die EU-Kommission einer langjährigen deutschen Forderung nach und schafft eine verbindliche Rechtsgrundlage. In der Verordnung sollen insbesondere Datenschutzfragen abschließend geklärt sowie einheitliche Regelungen zur Nutzung von IMI aufgestellt werden. Bereits heute habe sich – so die Auffassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) – IMI in den Kernbereichen des Binnenmarkts (der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit) als hilfreiches Instrument zur Vernetzung deutscher Behörden mit ihren Kollegen innerhalb der EU etabliert.
Das BMWi begrüßte die Initiative der Kommission u.a. mit der Begründung, dass
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
