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Stärkung der Zusammenarbeit von Behörden im EU-Binnenmarkt

Die elektronische Vernetzung der nationalen Behörden hilft, Rechtsfragen zügig zu klären und das Binnenmarktrecht korrekt anzuwenden – so kommentierte das BMWi kürzlich einen EU-Vorschlag für ein Binnenmarktinformationssystem.

Basis für diese Einschätzung ist ein Verordnungsentwurf für das Binnenmarktinformationssystem „IMI“ (Internal Market Information System), den die EU-Kommission am 29. August 2011 vorgelegt hat. Bei dem in Teilen schon realisierten IMI handelt es sich um eine IT-Anwendung zur Vernetzung von Behörden innerhalb des EU-Binnenmarkts.

Mit ihrem Verordnungsvorschlag kommt die EU-Kommission einer langjährigen deutschen Forderung nach und schafft eine verbindliche Rechtsgrundlage. In der Verordnung sollen insbesondere Datenschutzfragen abschließend geklärt sowie einheitliche Regelungen zur Nutzung von IMI aufgestellt werden. Bereits heute habe sich – so die Auffassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) – IMI in den Kernbereichen des Binnenmarkts (der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit) als hilfreiches Instrument zur Vernetzung deutscher Behörden mit ihren Kollegen innerhalb der EU etabliert.

Das BMWi begrüßte die Initiative der Kommission u.a. mit der Begründung, dass

  • Sprachbarrieren durch automatisierte Übersetzungen überwunden werden;
  • zuständige Stellen im EU-Ausland von deutschen Behörden zügig gefunden und erforderliche Informationen bei den richtigen Ansprechpartnern eingeholt werden können;
  • es deutschen Stellen gelinge, über Anträge auf Anerkennung von in der EU erworbenen Berufsqualifikationen schnell zu entscheiden und Fragen zu Dienstleistungsunternehmen zeitnah zu beantworten.
Zudem wird seitens des BMWi positiv vermerkt, dass IMI mit der VO auch eine solide Basis für mögliche Erweiterungen in der Zukunft erhalte. Ob das möglicherweise auch Gefahren für den Datenschutz beinhaltet und daher in bestimmten Rechtskreisen weit weniger positiv gesehen wird als durch das BMWi, wird im Rahmen der Diskussion des EU-Vorschlags sorgsam zu beobachten sein.

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern

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