Ein bedeutsames Vorhaben der Steuergesetzgebung zur Rechnungserteilung ist überraschend vom Bundesrat abgelehnt worden.
Ab dem 1. Juli 2011 sollte für Unternehmer eine große Erleichterung eintreten: Das sogenannte Steuervereinfachungsgesetz sieht u.a. vor, dass Rechnungen an den Empfänger elektronisch, etwa per E-Mail, ohne weitere bürokratische Hürden übermittelt werden können, wenn der Adressat diesem papierlosen Verfahren zugestimmt hat. Genügte dem Leistungsempfänger bislang für Zwecke der Umsatzsteuer nur ausnahmsweise bei Flug- oder Bahntickets ein PDF-Dokument, blieb in allen anderen Fällen (so z.B. für Telefonrechnungen) der Vorsteuerabzug bei Versand per E-Mail ohne komplizierte elektronische Signatur versagt.
Entgegen allen Erwartungen haben die Bundesländer aber dann den vom Bundestag am 9. Juni 2011 beschlossenen Änderungen steuerrechtlicher Vorschriften die Zustimmung verweigert. Die Ablehnung durch den Bundesrat stützt sich dabei auf einen ganz anderen Teil des Steuervereinfachungsgesetzes: Als einer der Hauptablehnungsgründe wurde die gemeinsame Abgabe der Einkommensteuererklärungen für zwei aufeinanderfolgende Jahre genannt.
Unternehmen, die bereits jetzt die Umstrukturierung ihrer E-Billing/E-Invoicing-Prozesse mit Verzicht auf die qualifizierte elektronische Signatur planten oder sogar schon durchführten und dabei auch auf die Änderung des Gesetzes zum 1. Juli 2011 vertrauten, müssen dies nun verschieben.
Bundestag und Bundesregierung haben zwar die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen oder den Weg eines erneuten Gesetzgebungsverfahrens zu gehen. Eine rückwirkende Inkraftsetzung der Vereinfachungen zur Rechnungserteilung im weiteren Gesetzgebungsverfahren ist allerdings aus verschiedenen gesetzestechnischen Gründen eher unwahrscheinlich, wie erste Kommentierungen zu diesem Gesetzesstop signalisieren.
Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
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