Auch in dieser Legislaturperiode, kritisiert Transparency in einer aktuellen Erklärung, sei es wieder nicht gelungen, ein bundesweites Register über unzuverlässige Unternehmen zu etablieren. Einem eingebrachten Gesetzentwurf (Drs. 17/11415) nach sollten Unternehmen, die u.a. wegen Korruptionsstraftaten verurteilt worden sind oder gegen die ein hinreichender Korruptionsverdacht besteht, für bis zu fünf Jahre in einem Korruptionsregister geführt werden.
Im Vorfeld zu einer Auftragsvergabe sollte es den Öffentlichen Auftraggebern hierdurch ermöglicht werden, die Zuverlässigkeit der potenziellen Auftragnehmer effektiver prüfen zu können. Die Anhörung habe zwar gezeigt, dass ein breiter gesellschaftlicher Konsens dazu besteht, dass dieses Instrument einen effektiven Beitrag zur Korruptionsprävention im Bereich der Vergabe öffentlicher und steuerfinanzierter Aufträge leisten würde.
Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie stehe der Einführung grundsätzlich positiv gegenüber. Umso enttäuschender sei es, dass der Gesetzentwurf nicht mehr zur Abstimmung in den Bundestag eingebracht wurde.
Zum fünften Mal würde damit eine abschließende Beratung auf der aktuell letzten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie von den Mehrheitsfraktionen blockiert. „Die dringend notwendige Stärkung der Korruptionsprävention im Bereich der Vergabe von öffentlichen Aufträgen hat auch in dieser Legislaturperiode keine Fortschritte gemacht,“ so Dr. Christian Lantermann, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland in der Pressemitteilung der Organisation, „obwohl ein guter Vorschlag vorlag.“
Weitere Informationen und die Erklärung im Wortlaut: Transparency InternationalUm Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.