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Insider-Geschäfte  
22.12.2014

Was ist ein Benefit und was ist ein Vorteil?

Gewährter Vorteil muss „objektiv“ und „messbar“ sein (© Fotolia, Bruce Shippee)
In einem Grundsatzurteil hat das U.S.-Berufungsgericht die strafrechtliche Verfolgung von Insider-Fällen neu geregelt. Die Entscheidung hat auch Auswirkungen auf die Arbeit der SEC.
Im Fall U.S. v. Newman, Case No. 13-1837 (2d Cir. Dec. 10, 2014) hat das U.S.-Berufungsgericht eine Grundsatzentscheidung gefällt. Die Entscheidung soll die strafrechtliche Verfolgung von sogenannten „Tipper“-Fällen eingrenzen.

Nach dem Urteil kann nur dann gegen den Empfänger einer Insiderinformation vorgegangen werden, wenn die Staatsanwaltschaft beweisen kann, dass dieser wusste, dass der Informant sich von den kursrelevanten Information einen persönlichen Vorteil („benefit”) versprach.

Auch die Frage, was ein „Vorteil“ ist, muss nach dem Urteil spezifiziert werden. Nach der neuen Regelung muss ein gewährter Vorteil „objektiv“ und „messbar“ sein.

Staatsanwaltschaft und SEC wird Arbeit erschwert

Die Entscheidung hat auch Auswirkungen auf die zukünftige Arbeit der Staatsanwaltschaft sowie der US-Börsenaufsicht (Security Exchange Commission – SEC). Beiden Behörden können nun nicht mehr so einfach gegen Informationsempfänger vorgehen, die nicht direkt in Beziehungen zu dem Informanten stehen. Die Vorsitzende der SEC, Mary Jo White, zeigt sich daher enttäuscht von dem Urteil. White bezeichnet die Entscheidung als „zu eng“.

In dem hier entschiedenen Fall handelte es sich bei den Angeklagten nicht um Mitarbeiter oder Unternehmensinsider im traditionellen Sinn, sondern um externe Empfänger der kursrelevanten Insiderinformation (“downstream tippees”). Diese waren von der eigentlichen Informationsquelle mehrere Ebenen entfernt.

Anna Rode
Chefredakteurin CompliancePuls
anna.rode@compliancepuls.com
eingestellt von ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital | um 10:40 Uhr am 22.12.2014

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