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115 Treffer, Seite 4 von 12, sortieren nach: Relevanz Datum
  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpPG

    Art. 20 EU-ProspV Schema für das Registrierungsformular für internationale öffentliche Organisationen und für Emittenten von Schuldtiteln, deren Garantiegeber ein OECD-Mitgliedstaat ist

    Christiane Breuer
    …für Emittenten von Schuldtiteln, deren Garantie- geber ein OECD-Mitgliedstaat ist (1) Beim Registrierungsformular für Wertpapiere, die von… …internationalen öf- fentlichen Organisationen ausgegeben werden, und für Wertpapiere, die kraft nationaler Rechtsvorschriften uneinge- schränkt und unwiderruflich… …durch einen Staat, der Mitglied der OECD ist, garantiert werden, werden die Angaben gemäß dem Anh. XVII festgelegten Schema zusammengestellt. (2) Das… …Schema gilt für: – alle von internationalen öffentlichen Organisationen ausgegebenen Arten von Wertpapieren; – Wertpapiere, die kraft nationaler… …national legislation, by state which is member of the OECD. Diesbezüglich wird auf die Kommentierung zu. Anh. XVII EU-ProspV ver- wiesen.…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpPG

    Art. 9 EU-ProspV Modul für Garantien

    Dr. Timo Holzborn
    …Mindestangaben Art. 9 EU-ProspV Holzborn 541 ARTIKEL 9 Modul für Garantien Bei Garantien werden die Angaben ge- mäß dem in Anhang VI festgelegten… …where a Member State acts as guarantor. Diesbezüglich wird auf die Kommentierung zu Anh. VI EU-ProspV verwie- sen.…
  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpPG

    § 21 Haftung bei fehlerhaftem Börsenzulassungsprospekt

    Prof. Dr. Ulrich Wackerbarth
    …Wackerbarth 1217 ABSCHNITT 6 Prospekthaftung § 21 Haftung bei fehlerhaftem Börsenzulassungsprospekt (1) Der Erwerber von Wertpapieren, die auf… …Grund eines Prospekts zum Börsenhandel zugelassen sind, in dem für die Beurteilung der Wertpapiere wesentliche Angaben unrichtig oder unvollständig sind… …, kann 1. von denjenigen, die für den Prospekt die Verantwortung übernommen haben, und 2. von denjenigen, von denen der Erlass des Prospekts ausgeht… …, als Gesamtschuldnern die Übernahme der Wertpapiere gegen Erstattung des Erwerbspreises, soweit dieser den ersten Ausgabepreis der Wertpa- piere nicht… …höchste erste Börsenpreis. Auf den Erwerb von Wertpapieren desselben Emittenten, die von den in Satz 1 genannten Wertpapieren nicht nach… …Ausstattungsmerkmalen oder in sonstiger Weise unterschieden werden können, sind die Sätze 1 und 2 ent- sprechend anzuwenden. (2) Ist der Erwerber nicht mehr Inhaber der… …Wertpapiere, so kann er die Zahlung des Unterschiedsbetrags zwischen dem Erwerbspreis, soweit dieser den ersten Ausgabepreis nicht überschreitet, und dem… …, sofern die Wertpapiere auf Grund eines im Inland abgeschlos- senen Geschäfts oder einer ganz oder teilweise im Inland erbrachten Wert- papierdienstleistung… …fehlerhaften Prospekt Sind in einem nach § 3 Absatz 1 Satz 1 veröffentlichten Prospekt, der nicht Grundlage für die Zulassung von Wertpapieren zum Handel an… …einer inlän- dischen Börse ist, für die Beurteilung der Wertpapiere wesentliche Anga- ben unrichtig oder unvollständig, ist § 21 entsprechend anzuwenden…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpPG

    Art. 4 EU-ProspV Schema für das Registrierungsformular für Aktien

    Dr. Holger Alfes, Dr. Laurenz Wieneke
    …Die Angaben für das Aktienregistrie- rungsformular werden gemäß dem in Anhang I festgelegten Schema zusam- mengestellt. (2) Das in Absatz 1 genannte… …Schema gilt für: 1. Aktien und andere übertragbare, Ak- tien gleichzustellende Wertpapiere; 2. andere Wertpapiere, die die folgen- den Bedingungen… …Billigung des die Wertpapiere betreffenden Pros- pekts noch nicht am Handel auf einem geregelten oder einem ver- gleichbaren Markt außerhalb der Gemeinschaft… …teil und die zu Grunde liegende Aktie oder ande- ren übertragbaren, Aktien gleich- zustellende Wertpapiere können stückemäßig geliefert werden. ARTICLE… …or other transfer- able securities equivalent to shares can be delivered with physical set- tlement. Diesbezüglich wird auf die Kommentierung zu Anh…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpPG

    § 35 Verweigerung der Zulassung

    Dr. Timo Holzborn
    …BörsG § 35 Verweigerung der Zulassung 1496 Holzborn § 35 Verweigerung der Zulassung (1) Lehnt die Geschäftsführung einen Zulassungsantrag ab, so… …hat sie dies den anderen Börsen, an denen die Wertpapiere des Emittenten gehandelt werden sollen, unter Angabe der Gründe für die Ablehnung mitzuteilen… …. (2) Wertpapiere, deren Zulassung von einer anderen Börse abgelehnt wor- den ist, dürfen nur mit Zustimmung dieser Börse zugelassen werden. Die… …Zustimmung ist zu erteilen, wenn die Ablehnung aus Rücksicht auf örtliche Verhältnisse geschah oder wenn die Gründe, die einer Zulassung entge- genstanden… …, weggefallen sind. (3) Wird ein Zulassungsantrag an mehreren inländischen Börsen gestellt, so dürfen die Wertpapiere nur mit Zustimmung aller Börsen, die über… …den Antrag zu entscheiden haben, zugelassen werden. Die Zustimmung darf nicht aus Rücksicht auf örtliche Verhältnisse verweigert werden. 1 § 35 BörsG… …entspricht § 33 BörsG a. F. und wurde durch das Finanzmarkt- richtlinie-Umsetzungsgesetzes (FRUG) nur redaktionell angepasst. Aller- dings sind die Absätze 2… …und 3 gegenüber der bisherigen Fassung und im Vergleich zu Abs. 1 ungenau gefasst. Über die Annahme bzw. Ablehnung ei- nes Antrags auf Zulassung von… …Wertpapieren entscheidet allein die Ge- schäftsführung der Börse, nicht die Börse selbst. Die Regelung des § 35 BörsG soll eine möglichst einheitliche… …Zulassung zunächst nur an einer Börse gestellt worden ist. Lehnt die Geschäftsführung dieser Börse die Zu- lassung ab, ist sie verpflichtet, die anderen…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpPG

    Anh. XIV EU-ProspV Zusätzliches Modul betreffend den Basistitel für bestimmte Dividendenwerte

    Dr. Thomas Preuße
    …Mindestangaben Anh. XIV EU-ProspV Preuße 775 ANHANG XIV Zusätzliches Modul für die zugrunde liegende Aktie 1. Beschreibung des Basistitels. 1.1… …. Beschreibung des Typs und der Ka- tegorie der Anteile. 1.2. Rechtsvorschriften, denen zufolge die Anteile geschaffen wurden oder noch werden. 1.3. Angabe, ob… …es sich bei den Wertpa- pieren um Namenspapiere oder um In- haberpapiere handelt und ob die Wert- papiere verbrieft oder stückelos sind. In letzterem… …Fall sind der Name und die Anschrift des die Buchungsunterlagen führenden Instituts zu nennen. 1.4. Angabe der Währung der Emission. 1.5. Beschreibung… …der Rechte – ein- schließlich ihrer etwaigen Beschränkun- gen –, die an die zu Grunde liegenden Aktien gebunden sind, und des Verfah- rens zur Ausübung… …dieser Rechte: – Dividendenrechte: – fester/e Termin/e, ab dem/denen die Dividendenberechtigung entsteht; – Frist für den Verfall der Dividenden-… …profits. – Rights to share in any surplus in the event of liquidation. EU-ProspV Anh. XIV Zusätzliches Modul für die zugrunde liegende Aktie 776 Preuße… …– Tilgungsklauseln; – Wandelbedingungen. 1.6. Im Falle von Neuemissionen An- gabe der Beschlüsse, Ermächtigungen und Billigungen, die die Grundlage… …für die erfolgte bzw. noch zu erfolgende Schaffung der Wertpapiere und/oder de- ren Emission bilden und Angabe des Emissionstermins. 1.7. Angabe des… …Orts und des Zeitpunkts der erfolgten bzw. noch zu erfolgenden Zulassung der Papiere zum Handel. 1.8. Darstellung etwaiger Beschränkun- gen für die…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpPG

    Art. 2 VO 862/2012/EU Übergangsbestimmungen.

    Dr. Christian Pelz
    …Übergangsbestimmungen (1) Diese Verordnung gilt nicht für die Billigung eines Nachtrags zu einem Pro- spekt oder Basisprospekt, sofern der Prospekt oder der… …Basisprospekt vor dem in Artikel 3 genannten Datum ge- billigt wurde. (2) Übermittelt die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats der zustän- digen… …Behörde des Aufnahmemitglied- staats gemäß Artikel 18 der Richtlinie 2003/71/EG eine Bescheinigung über die Billigung eines vor dem in Artikel 3 genannten… …Datum gebilligten Prospekts oder Basisprospekts, gibt die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats in der Bescheinigung klar und ausdrück- lich an… …base prospectus was approved before the date referred to in Article 3. 1Artikel 2 enthält Übergangsbestimmungen für die Billigung von Nachträgen zu… …Prospekten bzw. Basisprospekten, die vor Inkrafttreten der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 862/2012 gebilligt wurden. 2Abs. 1 stellt klar, dass die nunmehr… …zu erfüllenden Prospektanforderungen nicht für Nachträge zu Prospekten und Basisprospekten gelten, die vor In- krafttreten dieser Verordnung gebilligt… …wurden. Insoweit verbleibt es dabei, dass an Nachträge keine höheren Anforderungen zu stellen sind als für die Prospekte bzw. Basisprospekte gelten, die… …sie ergänzen. Damit richten sich die Anforderungen an Nachträge zur vor Inkrafttreten dieser Delegierten Verordnung nach Art. 3 gebilligten Prospekten…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpPG

    § 20 Drittstaatemittenten

    Dr. Thomas Preuße
    …WpPG § 20 Drittstaatemittenten 1212 Preuße § 20 Drittstaatemittenten (1) Die Bundesanstalt kann einen Prospekt, der von einem Emittenten nach den… …Angebot oder die Zulassung zum Handel an einem organisierten Markt bil- ligen, wenn 1. dieser Prospekt nach den von internationalen Organisationen von… …Securities Commissions (IOSCO), erstellt wurde und 2. die Informationspflichten, auch in Bezug auf Finanzinformationen, den Anforderungen dieses Gesetzes… …gleichwertig sind. (2) Die §§ 17, 18 und 19 sind entsprechend anzuwenden. (3) Das Bundesministerium der Finanzen kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium… …der Justiz durch Rechtsverordnung, die nicht der Zu- stimmung des Bundesrates bedarf, bestimmen, unter welchen Vorausset- zungen die… …die Gleichwertigkeit gegeben ist. Das Bundesministerium der Finanzen kann die Ermächtigung durch Rechts- verordnung auf die Bundesanstalt für… …. Inhalt und europäische Rechtsgrundlagen 1 Die europäische Rechtsgrundlage für die Regelung des § 20 WpPG findet sich in Art. 20 EU-PRL. Die… …Durchführungsmaßnahmen durch die EU- Kommission, mittels deren festgelegt werden soll, welche Regelungen eines Drittstaats den Anforderungen an einen Prospekt im Sinne der… …EU-PRL ent- spricht. ESMA hat im März 2013 Rahmenbedingungen für die Prüfung der Gleichwertigkeit eines Drittstaatenprospektes veröffentlicht.1 1 Vgl… …mit Sitz in Drittstaaten § 20 WpPG Preuße 1213 § 20 WpPG ermöglicht es der BaFin, Prospekte, die nach dem Recht eines Drittstaates erstellt sind, zu…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpPG

    § 13 Billigung des Prospekts

    Dr. Thomas Preuße
    …nicht veröffentlicht werden. Die Bundesanstalt entscheidet über die Billigung nach Abschluss einer Voll- ständigkeitsprüfung des Prospekts einschließlich… …einer Prüfung der Kohä- renz und Verständlichkeit der vorgelegten Informationen. (2) Die Bundesanstalt teilt dem Anbieter oder dem… …Zulassungsantragsteller innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang des Prospekts ihre Entschei- dung mit. Die Frist beträgt 20 Werktage, wenn das öffentliche Angebot… …organisierten Markt zugelassen sind und der Emittent zuvor keine Wertpapiere öffentlich angeboten hat. (3) Hat die Bundesanstalt Anhaltspunkte, dass der Prospekt… …unvollständig ist oder es ergänzender Informationen bedarf, so gelten die in Absatz 2 ge- nannten Fristen erst ab dem Zeitpunkt, an dem diese Informationen einge-… …hen. Die Bundesanstalt soll den Anbieter oder Zulassungsantragsteller hie- rüber innerhalb von zehn Werktagen ab Eingang des Prospekts unterrichten… …. (4) Die Bundesanstalt macht die gebilligten Prospekte auf ihrer Internet- seite für jeweils zwölf Monate zugänglich. (5) Der zu billigende Prospekt… …. Billigung und ihre Wirkung . 30 6. Einstellung im Internet gem. Abs. 4 . . . . . . . . . . . . . . 31 7. Übermittlung an die Bundes- anstalt gem. Abs. 5… …der Umsetzung von Art. 13 EU-ProspRL. Die in Art. 13 Abs. 5 EU-ProspRL vorgesehene Möglichkeit, die Prospektbil- ligung auf die zuständige Behörde eines… …anderen Mitgliedstaates zu übertra- gen, wurde nicht übernommen.1 Die Vorschrift regelt das zwingend erforder- liche Prüfungs- und Billigungsverfahren für…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpPG

    Anh. VIII EU-ProspV Mindestangaben für durch Vermögenswerte unterlegte Wertpapiere („asset backed securities“/ABS) (Zusätzliches Modul)

    Jens H. Pegel
    …veröffentlicht, das bzw. der in die Emission nicht invol- viert ist, ist zu bestätigen, dass die das Unternehmen oder den Schuldner betref- fenden Angaben korrekt… …den Informatio- nen entnommen wurden, die vom Unter- nehmen oder vom Schuldner selbst publiziert wurden, und dass – soweit es dem Emittenten bekannt ist… …und er aus den von dem Unternehmen bzw. dem Schuldner übermittelten Informationen ableiten konnte – keine Tatsachen unter- schlagen wurden, die die… …wiedergegebe- nen Informationen irreführend gestalten würden. 1.3. Darüber hinaus ist die Quelle(n) der Informationen in der Wertpapierbe- schreibung zu… …ermitteln, die den Infor- mationen entnommen wurden, die das Unternehmen oder der Schuldner selbst publiziert haben. 2. Basisvermögenswerte 2.1. Es ist zu… …bestätigen, dass die ver- brieften Aktiva, die die Emission unterle- gen, Merkmale aufweisen, denen zufolge sie in der Lage sind, Mittel zu erwirt- schaften… …, die der Bedienung der fälligen Zahlungen für die Wertpapiere zugute kommen. 2.2. In Bezug auf einen Pool von Aktiva, über die eine Dispositionsbefugnis… …be- steht, sind die folgenden Angaben beizu- bringen 2.2.1. Die Rechtsordnung, unter die die- ser Aktiva-Pool fällt. 2.2.2. a) Im Falle einer… …folgender Aspekte beizubrin- gen: die allgemeinen Merkmale der Schuldner; und das wirtschaftliche Um- feld sowie die globalen statistischen Da- ten in Bezug… …auf die verbrieften Aktiva. 2.2.3. Die Rechtsnatur der Aktiva; 2.2.4. Der Fälligkeitstermin bzw. die Fäl- ligkeitstermine der Aktiva; 2.2.5. Der…
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