COMPLIANCEdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Top Themen
    • Rechtsprechung
    • Neu auf
  • Inhalt
    • eJournals
    • eBooks
    • Rechtsprechung
    • Arbeitshilfen
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungen
    • Literaturhinweise
    • Links
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach "2009"
    (Auswahl entfernen)

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (363)
  • Titel (1)

… nach Dokumenten-Typ

  • eBook-Kapitel (297)
  • eJournal-Artikel (92)
  • eBooks (16)
  • News (14)
Alle Filter entfernen

Am häufigsten gesucht

Unternehmen Rechnungslegung Analyse Bedeutung interne Grundlagen internen Controlling PS 980 Management Corporate deutschen Rahmen Ifrs Fraud
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

COMPLIANCEdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG

Suchergebnisse

419 Treffer, Seite 6 von 42, sortieren nach: Relevanz Datum
  • eJournal-Artikel aus "Risk, Fraud & Compliance" Ausgabe 5/2009

    Inhalt/Impressum

    …kaum ein Thema, da man angesichts drohender Reputationsschäden derartige Risiken und insbesondere eingetretene Vorfälle besser nicht zu thematisieren…
  • eJournal-Artikel aus "Risk, Fraud & Compliance" Ausgabe 5/2009

    Datenschutz – ein Thema für Finanzdienstleister?

    Datenschutz und Bankgeheimnis versus Offenlegungspflichten und Outsourcing
    Dr. Annette Althaus Stämpfli
    …Ausnahmeregel die Geheimhaltung aufhebt. Man hat in der heutigen Zeit den Eindruck, die Ausnahme sei so normal, dass sie zur Regel geworden ist. Geheimhaltung… …, enthalten. 3 Im Schweizer Recht spricht man entsprechend von Personendaten. 4 Diese Ausdrücke sind die wichtigsten Begriffe bei der Analyse, ob das… …Berechtigten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer etc. kann man als objektive Daten bezeichnen. Es sind normale Daten im Sinne der Datenschutzgesetze… …Vermögen. Bei Banken spricht man allgemein vom Segment des „Private Banking“. Obwohl der Ausdruck Private Banking in aller Munde ist, besteht meines Wissens… …geben müsse. Man könnte sagen, der vorsichtige Finanzdienstleister, der keine Risiken laufen wolle, was sein gutes Recht ist, werde mehr Kundendaten…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eJournal-Artikel aus "Risk, Fraud & Compliance" Ausgabe 5/2009

    Die Verantwortung für den Datenschutz im Unternehmen

    Die Zuordnung und die Inhalte der verschiedenen Verantwortlichkeiten
    Günther Dorn
    …datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich ist, erhält man in den Unternehmen häufig die Antwort, dies sei im Wesentlichen die Sache des betrieblichen… …Datenschutzbeauftragten. Mit der Bestellung dieses Fachmanns habe man von Seiten des Unternehmens alles getan. Ihm überlasse man die Umsetzung der sich für das Unternehmen… …Absolutheit zutreffen. Überprüft man sie am Maßstab des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), so muss man zunächst feststellen, dass sich dort die Zuordnung der… …Verantwortung für den Datenschutz im Unternehmen nicht auf den ersten Blick erschließt. Man findet keine Vorschrift, die hierfür eine ausdrückliche Regelung… …man davon ausgehen, dass die Verantwortungsbereiche des Unternehmens auf der einen Seite und des Datenschutzbeauftragten auf der anderen Seite auf einer… …auch die Kenntnisse des Datenschutzrechts und einschlägiger datenschutz-rechtlicher Fragestellungen. Man überlässt die Beachtung des Datenschutzes dem… …Datenschutzbeauftragten. Dass man auf ihn als den Fachmann für den Datenschutz im Unternehmen vertraut, kann zwar nicht kritisiert werden. Man muss dabei aber die… …mit personenbezogenen Daten umgehen, müssen sich bewusst sein, dass sie für den Datenschutz eine eigene Verantwortung tragen. Dies kann man nur durch… …eine ausdrückliche Zuweisung dieser Aufgabe. Beim Unternehmen muss man diese Verpflichtung im Zusammenhang mit der Unternehmerverantwortung für den… …, in der Form einer persönlichen Ansprache etwa nach folgendem Muster durchgeführt werden: (1) Man beginnt mit einer kurzen überschlägigen Belehrung an…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eJournal-Artikel aus "Risk, Fraud & Compliance" Ausgabe 5/2009

    Steinbeis-Compliance und Integrity Monitor Nachhaltigkeit durch Mitarbeiterbefragung

    Nachhaltigkeit durch Mitarbeiterbefragung
    Prof. Dr. Kai-D. Bussmann
    …Thema, da man angesichts drohender Reputationsschäden derartige Risiken und insbesondere eingetretene Vorfälle besser nicht zu thematisieren meinte… …gilt auch aus kriminologischer Sicht der Lehrsatz: „Die Gelegenheit schafft den Täter.“ Gleichwohl weiß man, dass trotz des wachsenden Ausbaus von… …ausgearbeiteter und kommunizierter ethischer Richtlinien. Folgt man organisationspsychologischer Studien, so besitzt jede Organisation ein charakteristisches… …unterscheidet man aus diesem Grund zwischen: (1) affektiven Einstellungen (2) kalkulatorisch/rationalen Einstellungen (3) normativen Einstellungen 14 Eigenstetter… …, dass der Zusammenhalt als hoch eingeschätzt wurde und man aufeinander achtet. Der Index zur Kommunikation von Fehlern misst das Potenzial in Unternehmen… …entsprechender Gerüchte im Unternehmen gefragt wird („man spricht über derartige Praktiken“), um das Dunkelfeld in einem Unternehmen ausleuchten zu können. 4… …Juristen, der Alptraum für jedes Unternehmen. Im Integrity Konzept unterlässt man dagegen dolose Handlungen vor allem, weil man sie selbst und alle anderen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eJournal-Artikel aus "Risk, Fraud & Compliance" Ausgabe 5/2009

    Strategisches Risikomanagement nach ISO 31000 – Teil 2

    Lars Krause, David Borens
    …Schadensprophylaxe gemeint. Vor Verabschiedung des KonTraG verwendete man für den Begriff „Risikokultur“ den Begriff „Gefahrenabwehr“ synonym. 10 6. Bewertung des…
  • eJournal-Artikel aus "Risk, Fraud & Compliance" Ausgabe 5/2009

    GRC-Report: Private Nutzung von E-Mail: Herausforderung für die IT-Compliance

    Sven Sauer
    …zuzumuten ist. Für die meisten Unternehmen gilt auf jeden Fall: Durch eine klare Regelung für die Nutzung der betrieblichen E-Mail-Konten erspart man sich… …aufbewahren und später im Fall der Fälle einsehen zu können. Dann kann man bedenkenlos technische Lösungen einsetzen, um automatisch alle relevanten E-Mails zu…
  • eJournal-Artikel aus "Risk, Fraud & Compliance" Ausgabe 5/2009

    ZRFC-Büchermarkt

    Zusammengestellt von der ZRFC-Redaktion
    …findet man in den 107 Themen, fast tagesaktuelle Stichworte aus den Bereichen IT-Verträge und aus dem des Datenschutzes beispielsweise das Stichwort…
  • eBook-Kapitel aus dem Buch Prospekte im Kapitalmarkt

    Bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung

    Ulrich Keunecke
    …Bestimmung des Prospektbegriffs im Sinne der bürgerlich- rechtlichen Prospekthaftung sehr umstritten. Geht man im Interesse der Einheit- lichkeit der… …Entscheidung sein soll“.836 Aufgrund der Entwicklung der modernen Kom- munikationstechniken, wie etwa Internet und E-Mail, wird man jedoch das Tat-…
  • eBook-Kapitel aus dem Buch Geschäftsführer-Compliance

    Haftungsrisiken in Krise und Insolvenz

    Sophia Schmid, Matthias Braun, Christina Koller, Klaus Fruth, u.a.
    …, rechtzeitig Insolvenzantrag zu stellen,312 so spricht man von „Insolvenzverschleppung“. Aufgabe des Geschäftsführers ist es, die wirtschaftliche Lage des…
  • eBook-Kapitel aus dem Buch Geschäftsführer-Compliance

    Versicherungsschutz für Geschäftsführer

    Andreas Mühlbauer
    …man es bei der D&O kennt. 7.2.3 Anti-Diskriminierungs-Rechtsschutz Eine neuere und spezifischere Versicherung entstand durch das Inkrafttreten des…
◄ zurück 4 5 6 7 8 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2026 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Zeitschrift für Corporate Governance        Consultingbay        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück