Ausübung von Aufsichtsratsfunktionen durch ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder

Unter der Ausübung von Aufsichtsratsfunktionen durch ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder sind Situationen zu verstehen, in denen die Betroffenen zunächst wirksam in den Aufsichtsrat bestellt wurden und ihrer Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglieder nachgingen, ihr Amt jedoch auch nach dem Ende ihrer Amtszeit aus Unkenntnis über dieses Ende weiterhin ausüben. Der folgende Beitrag untersucht, wie derartige Konstellationen überhaupt entstehen können und welche Konsequenzen die Ausübung von Aufsichtsratsaufgaben durch ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder hat.
Seiten: 123 - 127
Smart Link: ZCG.03.2010.123 Hilfe

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 Im Heft 03/2010 des eJournals ZCG erschienen.
Kennzahl zcg_20100307
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