DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2018.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-11-27 |
Um den Mehrwert der Prüfungsleistung zu optimieren, ist das eigene Handeln und die eigene Methodik zu hinterfragen und weiterzuentwickeln. Im Bereich der Abschlussprüfung wird hierbei die Bedeutung der Professional Skepticism für die Qualität des Prüfungsurteils betont. Sowohl der Gesetzgeber als auch der Berufsstand drängen auf eine Stärkung und konsequente Umsetzung der Professional Skepticism. Beispiele hierfür sind der Artikel 21 „Berufsgrundsätze und kritische Grundhaltung“ der aktualisierten EU-Abschlussprüfer-Richtlinie und dessen Umsetzung durch das Abschlussprüferaufsichtsgesetz (APAReG) sowie die aktuelle Diskussion in der International Federation of Accountants (IFAC).
Die Association of Certified Fraud Examiners (ACFE) hat kürzlich ihren neuesten Report to the Nations vorgelegt, der die Befragungsergebnisse zu 2.690 Betrugsfällen aus 125 Ländern zusammenfasst, darunter auch 31 Fälle aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Wenngleich die deutschsprachigen Revisionsländer damit nur etwa 1,2 Prozent aller weltweit analysierten Betrugsfälle ausmachen und die USA mit 37,2 Prozent aller Fälle überdurchschnittlich vertreten sind, kann dennoch festgehalten werden, dass der Fraud Report nach wie vor die umfassendste und weltweit am häufigsten zitierte Quelle zum Thema Fraud ist.
Mit diesem Beitrag wird die Artikelreihe „Was ändert sich mit MiFID II/MiFIR“ (im Folgenden MiFID genannt) begonnen. Dieser Artikel passt unseren Beitrag aus der ZIR 1/15 dem ab 3. Januar 2018 geltenden Aufsichtsrecht bezüglich des Nachweises der Sachkunde und Zuverlässigkeit an. Die Änderungen zum Beschwerdeprozess werden wir in einem separaten Beitrag aufgreifen. Im Rahmen der Verabschiedung des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes (AnsFuG), das im April 2011 als Folge der Finanzmarktkrise in Kraft trat und insbesondere den Schutz und die Stärkung der Kleinanleger zum Ziel hatte, erfolgten auch Änderungen und Ergänzungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), unter anderem um den § 34d.
Durch den Wandel der Aufgabengebiete der Internen Revision hat sich auch das Anforderungs- beziehungsweise Qualifikationsmodell der Internen Revision im Zeitverlauf immer wieder geändert. Insbesondere vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung sind beispielsweise Kompetenzen im IT-Bereich von zentraler Bedeutung. Der vorliegende Kurzbeitrag stellt den erforderlichen Kompetenzrahmen vor diesem Hintergrund vor und diskutiert auch die Entwicklungen an die Qualifikation von Internen Revisoren im Zeitverlauf.
Als das DIIR im November 1958 gegründet wurde, erschien zeitgleich im Harvard Business Review unter der Rubrik Change Management der Beitrag „Management in the 1980‘s“ von Harold J. Leavitt und Thomas L. Whisler zu den Veränderungen durch eine neue Technologie, so neu, dass weder die Folgen ihrer Nutzung absehbar waren, noch, dass es für sie bereits einen etablierten Namen gab. Die Autoren entschieden sich für den Begriff Informationstechnologie („We shall call it information technology“).
+++ 60 Jahre DIIR +++ Risk in Focus 2019: Damit die Interne Revision die großen Themen im Blick behält +++ Neuer Seminarkatalog 2019 +++ DIIR-Inhouse-Schulungen +++ Junior Auditors Day +++ Informationen zum Examen Interner RevisorDIIR +++ Informationen zu den IIA-Zertifizierungen +++ Das DIIR bietet das CIA LEARNING SYSTEM™ an +++
– Becker, A. (Hrsg.): Systemprüfungen in Kreditinstituten. Neue Prüfungsansätze für die Bankpraxis, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2017, 6., neu bearbeitete Auflage, 378 Seiten, Preis (D) 29,95, ISBN 978-3-503-17604-5
– Scheld, G. A.: Controlling im Mittelstand – Band 2: Strategisches Unternehmenscontrolling, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2017, 6., neu bearbeitete Auflage, 378 Seiten, Preis (D) 29,95, ISBN 978-3-503-17604-5
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