DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2017.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-09-26 |
In der betrieblichen Praxis werden Prüfer zunehmend mit Aussagen konfrontiert, dass Prüfungen wegen Datenschutz- oder Mitbestimmungsregelungen nicht zulässig wären. Im Kern stellt sich in solchen Fällen die Grundsatzfrage, ob das aus der Verantwortung der Leitungsorgane des Unternehmens zur Sicherstellung eines ordentlichen Geschäftsbetriebs abgeleitete Prüfrecht durch andere schutzwürdige Interessen materiell eingeschränkt werden kann. Insbesondere in Deutschland, aber mit Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung auch für die EU, bekommt die Frage aktuell wieder eine erhöhte Relevanz. Das Thema hat für die Interne Revision aber eine globale Dimension.
Die Prüfung des Risikomanagements ist eine der Kernaufgaben der Internen Revision. Laut Definition von IIA und DIIR soll sie das Risikomanagement eines Unternehmens evaluieren und verbessern. Eine Kategorie dieser Risiken sind Compliance-Risiken. So muss die Interne Revision Compliance-Risiken in der Prüfungsplanung berücksichtigen, das heißt Prüfungen auch in Compliance-risikobehafteten Bereichen planen. Jedoch ist auch das Compliance-Risikomanagement an sich prüfungsrelevant; entweder als Teil einer allgemeinen Risikomanagementprüfung, als Teil einer Prüfung des Compliance-Management-Systems einer Organisation oder als alleinstehende Prüfung.
Das Gewährleistungsmanagement ist eine Tätigkeit, die oftmals implizit im Rahmen der Instandhaltung, des Asset Managements und auch im Bereich der Betreuung von durchgeführten Baumaßnahmen stattfindet. Aus Sicht eines Auftraggebers, Bestellers oder Käufers, der eine Leistung bezogen hat, sind die Themenkomplexe Gewährleistung, Garantie, Mängelansprüche, Schaden, Fehler und Ausfall meist eng miteinander verknüpft. Für eine Interne Revision ist aus Risikogesichtspunkten der Umgang des Unternehmens mit derartigen Leistungsstörungen ein relevantes Betätigungsgebiet, da hierdurch wertvolle Aussagen in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit von Geschäftsprozessen und die Wirksamkeit von Kontrollen ermöglicht werden.
Mit diesem Beitrag stellt die Projektgruppe „d!nternal audit – Digitalisierung und Interne Revision“, die sich Anfang 2017 im DIIR zur Erarbeitung des Themas Industrie 4.0/Digitalisierung gegründet hat, ausgewählte Revisionsansätze zur Prüfung von Cloud Computing vor.
Obwohl die Bedeutung der Internen Revision im Rahmen der Corporate-Governance-Diskussion in den letzten Jahren zugenommen hat, ist bislang die Frage, welche Faktoren das Gehalt der Internen Revision beeinflussen, nur wenig erforscht. Aber genau diese Frage ist für beide Seiten des Revisions-Marktes von Bedeutung: Einerseits für die Nachfrager (zum Beispiel Geschäftsführungen, Vorstände, Aufsichtsräte), um die bestmöglichen Talente zu einem angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis anzustellen, aber andererseits auch für die Anbieter von Revisionsleistungen, also Revisoren, zur Realisierung möglichst hoher Gehälter.
+++ Internationale Grundlagen: Implementierungsleitlinien auf Deutsch verfügbar +++ Erfolgreiche Summer School des DIIR +++ Veröffentlichung zum Claimmanagement +++ AK „Junge Revision“ +++ Gründung des AK „Interne Revision in Non-Profit-Organisationen“ +++ DIIR-Kongress 2017 +++ DIIR-Datenschutztag 2017 in Düsseldorf +++ Informationen zum Examen Interner RevisorDIIR +++ Informationen zu den IIA-Zertifizierungen +++ Das DIIR bietet das CIA LEARNING SYSTEM™ an +++ DIIR-Mitgliederversammlung 2017 +++
+++ Peemöller ,V.-H./Krehl, H./Hofmann, S.: Bilanzskandale Delikte und Gegenmaßnahmen +++
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