COMPLIANCEdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Top Themen
    • Rechtsprechung
    • Neu auf
  • Inhalt
    • eJournals
    • eBooks
    • Rechtsprechung
    • Arbeitshilfen
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungen
    • Literaturhinweise
    • Links
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach "2020"
    (Auswahl entfernen)

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (577)
  • Titel (31)

… nach Dokumenten-Typ

  • eJournal-Artikel (250)
  • eBook-Kapitel (222)
  • News (106)
  • eBooks (3)
Alle Filter entfernen

Am häufigsten gesucht

Deutschland Compliance Rahmen interne Arbeitskreis Rechnungslegung Berichterstattung Corporate deutschen Institut Fraud PS 980 Revision Analyse Management
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

COMPLIANCEdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG

Suchergebnisse

581 Treffer, Seite 10 von 59, sortieren nach: Relevanz Datum
  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 10 Marktdefinition

    Geers, Petersen
    …zentraler Baustein der Marktregulierung ist damit die Bestimmung, auf welchen Märkten es an wirksamem Wettbewerb fehlt und welches oder welche Unternehmen… …Wettbe- werbskräften sich die betroffenen Unternehmen bei dem Angebot oder der Nachfrage bestimmter Güter zu stellen haben (§10 Abs. 1 TKG).2 Zweitens wird… …Unternehmen Regulierungsverpflichtun- gen bezüglich Leistungen aufzuerlegen, die nicht unmittelbarer Bestandteil eines von §14 TKG – insbesondere auch §14 Abs…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 11 Marktanalyse

    Geers, Petersen
    …mehrere Unternehmen auf diesem Markt über beträchtliche Marktmacht verfügen. Ein Unternehmen gilt als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht, wenn es… …es ihm gestattet, sich in beträchtlichem Umfang unabhängig von Wettbewerbern und Endnutzern zu verhalten. Verfügt ein Unternehmen auf einem relevanten… …Markt, als Unternehmen mit beträchtlicherMarktmacht benannt werden, wenn die Verbindungen zwischen beiden Märkten es gestatten, die Marktmacht von dem… …ersten auf den zweiten Markt zu übertragen und damit die gesamte Marktmacht des Unternehmens zu verstärken. Verfügt ein Unternehmen auf einem… …relevantenMarkt über beträchtlicheMarktmacht, so kann es auch auf einem benachbarten, nach §10 Abs. 2 bestimmten relevanten Markt als Unternehmen mit beträchtlicher… …Richtlinie 2002/21/EG festlegt. (4) Die Ergebnisse der Untersuchungen nach den Absätzen 1 bis 2 einschließlich der Feststellung, welche Unternehmen über… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 2. Unternehmen… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 5. Feststellung beträchtlicher Marktmacht mehrerer Unternehmen… …Artikels, gem. Art. 17 Universaldienst-RL oder gem. Art. 8 Zugangs-RL feststellen muss, ob Verpflichtungen für Unternehmen aufzuerlegen, bei- zubehalten, zu… …behörde fest, dass auf einem relevanten Markt kein wirksamer Wettbewerb herrscht, so ermittelt sie gem. Art. 16 Abs. 4 1. Hs. Rahmen-RL, welche Unternehmen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 12 Konsultations- und Konsolidierungsverfahren

    Geers, Petersen
    …die Festlegung, inwieweit ein oder mehrere Unternehmen auf diesem Markt über beträchtlicheMarktmacht verfügen, und erklärt die Kommission innerhalb der… …definiert werden, oder die Entscheidung über die beträchtliche Marktmacht eines oder mehrerer Unternehmen betrifft, wobei die Entscheidung Auswirkungen auf… …beträchtlicher Marktmacht vorgetragen und die Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht eingestuft werden.9 Auch wenn in den Leitlinien 2018 keine entsprechenden… …Geschäftsgeheimnisse eines Unternehmens sind alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten… …auswelchenGründen auf dem betreffendenMarktwirksamerWettbewerb stattfin- det oder nicht; ggf. die Unternehmen, die allein oder zusammen mit anderen als Unternehmen… …Behandlung sicherzustellen. Einer Unterrichtung von Unternehmen nach §123b Abs. 1 S. 2 TKG (entsprechend) bedarf es dagegen, wie sich im Umkehrschluss aus der… …Verfahren nach Art. 102 AEUV gegen das betroffene Unternehmen einleiten. 58 Vgl. jedoch die Beschl. der Kommission v. 10.08.2012 in der Sache CZ/2012/1322… …. Ein weiteres Vetorecht steht der Kommission hinsichtlich der Festlegung zu, inwieweit ein odermehrere Unternehmen über beträchtlicheMarktmacht verfügen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 13 Rechtsfolgen der Marktanalyse

    Geers, Petersen
    …. DerWiderruf von Verpflichtungen ist den betroffenen Unternehmen innerhalb einer angemessenen Frist vorher anzukündigen. Das Verfahren nach den Sätzen 1 und 2… …nationalen Regulierungsbehörden fest, welche Verpflichtungen das oder die Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht zu erfüllen haben. Das Verfahren nach §12… …ein Unternehmen nach Art. 14 Abs. 3 Satz 1 Rahmen-RL als ein Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht auf einem zweiten Markt benannt worden, können… …Abs. 4 Satz 3 TKG, mit denen das jeweils betroffene marktbeherrschende Unternehmen einer grundständigen Regulie- rung unterworfen wird. § 13 regelt… …Verpflichtungen, die eher allgemeine Verhaltensvorgaben für das marktmächtige Unternehmen treffen und auf weitere Konkretisierung im Einzelfall hin angelegt sind… …zugrunde liegenden Richtlinien bilden ein in sich geschlossenes System über den Um- gang mit Regulierungsverpflichtungen.10 Dem regulierten Unternehmen steht… …VwVfG festzustellen. Ein entsprechendes Recht der BNetzA besteht etwa, sollte ein verpflichtetes Unternehmen seinen Netzbetrieb einstel- len und die… …Durchführung eines Konsultationsverfahrens enthebt die BNetzA aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzungen nicht davon, die betroffenen Unternehmen nach §135 TKG… …vollständig ausermittelte Sachverhalte vorliegen und die Unternehmen umfassendenGebrauch von ihren Stellungnahmerechten nach §135 TKG gemacht haben… …für den Widerruf von Ver- pflichtungen vor. Neben dem verpflichteten Unternehmen selbst sollen sich insbeson- dere auch die anderen Unternehmen auf die…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 14 Überprüfung von Marktdefinition, Marktanalyse und Regulierungsverfügung

    Geers, Petersen
    …Unternehmen mit beträchtlicher Markt- macht ermittelt hat.1 Um zu gewährleisten, dass diese Vorgaben eingehalten werden, unterzieht die BNetzA… …, spätestens Hinweise interessierter Unternehmen auf geänderte Verhältnisse aufmerksammachen. Liegen die vorgenannten Voraussetzungen vor, finden die Regelungen… …„erstmals unverzüglich nach In-Kraft-Treten des Gesetzes“ anzuwenden waren.17 EinAntragsrecht für Unternehmen auf Einleitung…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 15a Regulierungskonzepte und Antrag auf Auskunft über den Regulierungsrahmen für Netze der nächsten Generation

    Fetzer, Scherer
    …in neue Telekommuni- kationsinfrastrukturen durch Schaffung eines höheren Maßes an Rechtssicherheit für investierende Unternehmen zu fördern.3 Die… …Investitionsbereitschaft von Unternehmen hängt maßgeblich von einer Einschätzung der zu erwartenden Kapitalrendite ab. Diese wird nicht zuletzt durch die regulatorischen… …Telekommunikationssektor ist dies von besonderer Bedeutung, da der Ausbau neuer Infrastrukturen regelmäßig in hohemMaße zu versun- kenen Kosten4 führt, die von Unternehmen… …bei ihrer Investitionsentscheidung auch im Lichte des regulatorischen Umfelds bewertet werden.5 Hat ein Unternehmen zu be- fürchten, dass… …Erwägungsgrund 55 der Better Regulation- RL die Einräumung subjektiver Rechte für investierende Unternehmen verlangt.11 Durch die Verankerung eines… …. „risk-sharing“-Modelle.56 Mit „risk-sharing“-Modellen lässt sich einer inadäquaten Risikoverteilung zu Lasten von Unternehmen, die in Infrastruktur investieren, begegnen:57… …Tätigen Unternehmen Investitionen in neue Netze, tragen sie – neben allgemeinen Investitions- und technolo- giebezogenen Risiken – insbesondere das Risiko… …erforderliche erhöhte Zahlungsbereitschaft haben. Müssen investi- tionswillige Unternehmen zudem damit rechnen, anderen Unternehmen, die sich an den… …beeinflussen. Einmöglicher Ausweg für investierende Unternehmen liegt darin, die künftigen Zugangsbegehrenden bereits vor der eigentlichen Investitionsentschei-… …spricht sowie von „Beispielen von Vereinbarungen (…), die im Idealfall von Unternehmen als Mustervereinbarung“ verwendet werden können.59 Risi-…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 16 Verträge über Zusammenschaltung

    Scherer
    …den zur Zusammenschaltung gem. Art. 4 Genehmigungs- RL „befugten Unternehmen“; dass §16 TKG diesen Personenkreis näher bezeichnet – nämlich als den… …„ein Unternehmen, das ein öffentliches Kommunikationsnetz oder eine zugehörige Einrichtung bereitstellt, oder zur Bereitstel- lung hiervon befugt ist.“… …das Vorlie- gen der Betreibereigenschaft.6 Die Funktionsherrschaft ist dann gegeben, wenn das betreffende Unternehmen befugt und in der Lage ist, in… …die Zusammenschaltung begehrende Unternehmen bei „Antragstel- lung“ ein öffentliches Telekommunikationsnetz zwar noch nicht betreibt, aber ein sol- ches…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 17 Vertraulichkeit von Informationen

    Scherer
    …verpflichtet sind, unbeschadet des Art. 11 Genehmigungs-RL zu verlangen, dass Unternehmen, die vor, bei oder nach den Verhandlungen über Zu- gangs- oder… …beteiligten Parteien.5 Entgegen Art. 4 Abs. 3 Zugangs-RL, wonach die Vertraulichkeitsverpflichtung den „Unternehmen“ aufzuerlegen ist, die im Zusammenhang mit… …andere zugangsberechtigte Unternehmen beteiligt sein (vgl. § 21 Abs. 1 Satz 1 TKG: „andere Unternehmen“), deren Informationen schutzbedürftig sind. Trotz… …fehlenden Begründung des nationalen Gesetzgebers für seine einschränkende Formulierung – auch können,6 dass der Vertraulichkeitsschutz für alle Unternehmen… …missverständliche – Eingrenzung einer erläuternden, nicht abschließenden25 Aufzählung („insbesondere“) von anderen Abteilungen, Tochter- unternehmen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 18 Kontrolle über Zugang zu Endnutzern

    Scherer
    …Regulierungsbehörden in dem zur Gewährleistung des End-zu-End- Verbunds von Diensten erforderlichen Umfang den Unternehmen, die den Zugang zu den Endnutzern… …regulier- ten Unternehmen Gleichbehandlungsverpflichtungen aufzuerlegen, dem Regulie- rungsziel des Art. 5 Abs. 1 lit. a) Zugangs-RL dient.2 Im Zuge der… …eine Sondervorschrift für Unternehmen, die den Zugang zu Endnutzern kontrollieren, sog. Teilnehmernetzbetreiber3. Diesen Unternehmen kann die BNetzA –… …die TKG-Novelle 2012 geänderten Fassung, nunmehr auch Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht auf Grundlage von §18 TKG zu regulieren. Zum anderen… …Novellierung 2012 entfallen; sonach können auch Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht, die den Zugang zu Endnutzern kontrollieren, Adressaten von Zugangsver-… …gleichen Bedingungen gewähren muss, die er sich selbst, seinen Tochter- oder Partner- unternehmen gewährt. Der Grundsatz „interne Behandlung = externe… …nachhaltig wettbewerbsorientierten Endkundenmarktes zu fördern. An- ders als im Fall von Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht gilt das allgemeine… …, so dass die Möglichkeit, bei Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot den Vorteil abzu- schöpfen, den das regulierte Unternehmen erlangt hat, nicht… …gegenüber Unternehmen mit be- trächtlicher Marktmacht44 – ein Entschließungsermessen zu („kann“); bei der Auswahl der geeigneten und erforderlichen… …betroffenen Unternehmen innerhalb einer angemessenen Frist vorher anzukündigen (§13 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. Satz 3 TKG). 10 Scherer TKG §18 Zugangsregulierung…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 19 Diskriminierungsverbot

    Scherer
    …stellen insbesondere sicher, dass der be- treffende Betreiber anderen Unternehmen, die gleichartige Dienste erbringen, unter den gleichen Umständen… …Regulierungsbehörde Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht Gleichbehandlungsverpflichtungen in Bezug auf die Zusammenschaltung und/oder den Zugang auferlegen kann… …Wettbewerber von einem Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht ungerechtfertigt bevorzugt oder benach- teiligt werden, um so einen chancengleichen Wettbewerb… …sowohl zwischen dem ver- pflichteten Unternehmen und seinen Wettbewerbern als auch zwischen den Wettbe- werbern, die die Vorleistungen des verpflichteten… …regulierten Unternehmens gegenüber den zugangssuchenden Unternehmen, mittels derer die Ziele des Diskriminierungsverbots umgesetzt werden.9 Insofern darf aus… …Abs. 2 die „anderen Unternehmen, die gleichartige Dienste erbringen“ und hat insoweit drittschützendeWirkung.13 III. Kommentierung 1. Personaler… …mit den verpflichteten Betreibern abschließen wollen. Der Umstand, dass in den Regelbeispie- len des Abs. 216 auf Unternehmen abgestellt wird, „die… …gleichartige Dienste erbringen“, rechtfertigt es schon aus systematischen Gründen nicht, den Anwendungsbereich von §19 TKG insgesamt auf Unternehmen zu verengen… …behandlungsverpflichtungen des marktmächtigen Unternehmens in aller Regel solche Unternehmen sein werden, die mit dem marktmächtigen Unternehmen in Wettbewerb stehen18… …Unternehmen eine Gleichbehandlungsverpflichtung nach §19 TKG oder eine andere der in §13 Abs. 1 S. 1 TKG genannten Verpflichtungen auferlegt, steht im…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
◄ zurück 8 9 10 11 12 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Zeitschrift für Corporate Governance        Consultingbay        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück