COMPLIANCEdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Top Themen
    • Rechtsprechung
    • Neu auf
  • Inhalt
    • eJournals
    • eBooks
    • Rechtsprechung
    • Arbeitshilfen
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungen
    • Literaturhinweise
    • Links
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach "2020"
    (Auswahl entfernen)

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (573)
  • Titel (30)

… nach Dokumenten-Typ

  • eJournal-Artikel (250)
  • eBook-Kapitel (218)
  • News (106)
  • eBooks (2)
Alle Filter entfernen

Am häufigsten gesucht

Arbeitskreis deutschen Controlling Kreditinstituten Fraud Management Corporate Governance Compliance Instituts Grundlagen Berichterstattung Bedeutung Analyse Rahmen
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

COMPLIANCEdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG

Suchergebnisse

576 Treffer, Seite 9 von 58, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Lieferkettengesetz von Experten mehrheitlich befürwortet

    …Sachverständige. Es sei wichtig, dass die angestrebte Regelung für alle gelte – nicht nur für große Unternehmen. Es brauche kein „Symbolgesetz“, sondern eines, „das… …Risikomanagement In Zeiten starker Umwälzungen und Krisenlagen gewinnt das Risikomanagement als zentrale Querschnittsfunktion in Unternehmen besonders an Bedeutung… …. Nur wer wesentliche Risiken frühzeitig identifizieren, analysieren und bewerten kann, wird langfristig die richtigen Entscheidungen für das Unternehmen… …Wirecard zu ziehen? Was lässt sich gegen die wachsende Wirtschaftskriminalität konkret unternehmen? Wie ist Risiken aus neuen Vorschriften wie dem…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 1 Zweck des Gesetzes

    Fetzer
    …: Unternehmen mit beträcht- licher Marktmacht können besondere Verpflichtungen auferlegt werden, um zu verhin- dern, dass sie ihre Marktmacht dazu nutzen… …Kunden fordern. Nicht-marktbeherrschende Unternehmen, denen per definitionem diese Möglichkeit fehlt, werden hingegen weni- ger intensiv reguliert. Sie… …den §§77a ff. TKG denselben Vorgaben wie marktmächtige Unter- nehmen. Für marktmächtige Unternehmen gibt der Europäische Rechtsrahmen ein… …. Die Versorgung selbst erfolgt durch private Anbieter, die Nachfol- geunternehmen des ehemaligen staatlichen Monopolisten und neue Unternehmen. Dem Bund… …für die hiervon betroffenen Unternehmen regelmäßig um grundrechtsrelevante Maßnahmen, deren Zulässigkeit an den einzelnen Grund- rechten zu messen ist… …Kommunikationsmedium und Kommunikations- inhalt. Vertikal integrierte Unternehmen bieten heute Gesamtpakete aus Übertra- gungs- und Inhaltsleistungen an, bei denen eine… …Wettbe- werb herrscht. Nach §11 Abs. 1 Satz 2 TKG besteht dann kein wirksamer Wettbewerb, wenn es auf einem Markt ein oder mehrere Unternehmen gibt, die… …BT-Drs. 12/7289, S.5. 89 Röger, DVBl. 2005, 143, 147, spricht insofern von einer Doppelfunktionalität der Regulierung. 28 Unternehmen eine beherrschende… …Unternehmen die Verpflichtung zur möglichst grundrechtsschonenden Regulierung ergibt, wurde im Rahmen der TKG- Novelle 2012 nunmehr ausdrücklich in §2 Abs. 3 Nr…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 2 Regulierung, Ziele und Grundsätze

    Ruthig
    …sorgt, dass bei jeglicher Zugangs- verpflichtung dem Risiko der investierenden Unternehmen gebührend Rechnung getragen wird, und dass sie verschiedene…
  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 3 Begriffsbestimmungen

    Fetzer
    …Unternehmen gegeben, wenn die Voraussetzungen nach §11 Abs. 1 Satz 3 und 4 vorliegen; 4a. „Betreiberauswahl“ der Zugang eines Teilnehmers zu den Diensten aller… …oder einemwesentlichen Teil davon umfassen; 29. „Unternehmen“ das Unternehmen selbst oder mit ihm im Sinne des §36 Abs. 2 und §37 Abs. 1 und 2 des… …. 1 Satz 3 und 4; 32. „Zugang“ die Bereitstellung von Einrichtungen oder Diensten für ein anderes Unternehmen unter bestimmten Bedingungen zum Zwecke… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110b–110d 29. Unternehmen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 4 Internationale Berichtspflichten

    Fetzer
    …von Unternehmen, die elektronische Kommunika- tionsnetze und -dienste anbieten, alle Informationen erhalten, die sie benötigen, um die Einhaltung der… …Berichts- pflichten benötigt. § 4 TKG verpflichtet die betroffenen Unternehmen nur dazu, die erforderlichen Informationen der BNetzA zur Verfügung zu stellen… …. §4 TKG führt hinge- gen nicht dazu, dass die betroffenen Unternehmen ihrerseits gegenüber der Europä- ischen Kommission oder anderen… …Unternehmen für einen spezifischen Fall 2 Fetzer TKG §4 Allgemeine Vorschriften 5 6 2 Die Verordnung (EG), Nr. 1211/2009 wurde mit Wirkung vom 19.12.2018… …. §4 TKG verpflichtet die betroffenen Unternehmen spiegelbildlich dazu, auf Verlangen der BNetzA Informationen zur Verfügung zu stellen. Die BNetzA muss… …verlangt werden. Im Gegensatz zu §5 TKG-1996 verwendet §4 TKG nicht mehr den Begriff der Berichte, sondern der Informationen. Die betroffenen Unternehmen… …, die bei betroffenen Unternehmen vorhanden sind; durch die Norm wird keine darüber hinausgehende Mitwirkungspflicht für die betroffenen Unternehmen… …begründet. §4 TKG schafft keine Ermächtigungsgrundlage für die BNetzA, die angeforderten Informationen bei den betroffenen Unternehmen selbst zu erheben… …einem betroffenen Unternehmen durch die Erfüllung der Informationspflicht Kosten, sieht §4 TKGhierfür keinen Kostenerstattungsanspruch vor. 2…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG
    Fetzer
    …spezifi- schenVerpflichtungen, die Unternehmen nach der Zugangs-RL auferlegt werden, unter Angabe der betreffenden Produkte bzw. Dienste und geografischen…
  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 6 Meldepflicht

    Fetzer
    …Unternehmen die durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes eingeräumten Rechte zustehen. (4) Die Bundesnetzagentur veröffentlicht regelmäßig ein… …Verzeichnis der gemeldeten Unternehmen. (5) Steht die Einstellung der Geschäftstätigkeit eindeutig fest und ist die Beendigung der Tätigkeit der… …Meldung durch das betreffende Unternehmen abhängig zu machen, Art. 3 Abs. 2 Genehmigungs-RL. Von dieser Möglichkeit, eine Meldepflicht einzuführen, hat der… …. Ausgenommen von der Meldepflicht sind gem. §150 Abs. 2 TKG Unternehmen, die entweder unter demTKG-1996 ihre Tätigkeit angezeigt haben oder Lizenznehmer sind… …Unternehmen in Deutschland amMarkt auftritt und nicht, wo es seinen Sitz hat. aa) Angebot an die Öffentlichkeit Zur Meldung verpflichtet sind alle, die… …Beurteilung aufgrund der unionsrechtlichen Grundlagen. Betreiber ist nach der Legaldefinition in Art. 2 lit. c) Zugangs-RL „ein Unternehmen, das ein öffentli-… …zes, etwa auf Grundlage von §126 TKG, Adressat von Maßnahmen der BNetzA sein kann, ist auch ermeldepflichtig. Nutzen mehrere Unternehmen ein… …Telekommunikationsnetz gemeinsam, so ist zu prü- fen, ob tatsächlich diese Unternehmen gemeinsam das gesamte Netz kontrollieren können bzw. dürfen. In diesem Fall sind… …alle Unternehmen Betreiber i. S. d. Vorschrift. Andernfalls ist nur das Unternehmen, das die tatsächliche Kontrolle ausübt, Betreiber. Andere Nutzer des… …Unternehmen, die Leistungspakete aus Inhalts- und Übertragungsleistungen anbieten, sind bereits dann meldepflichtig, wenn nur ein Leistungsaspekt unter den…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 7 Strukturelle Separierung

    Fetzer
    …1Fetzer §7 TKGStrukturelle Separierung §7 Strukturelle Separierung Unternehmen, die öffentliche Telekommunikationsnetze betreiben oder öffentlich… …Umfang getrennt Buch zu führen, der erfor- derlich wäre, wenn sie von rechtlich unabhängigen Unternehmen ausgeführt wür- den, so dass alle Kosten und… …den öffentlichen Unternehmen, ABl. EGNr.L 193 v. 29.07.2000, S.75; dazuBritz, DVBl. 2000, 1641. 3 Vgl. Art. 9, 13, 16, 17 der RL 2003/55/EG des… …im Vordergrund steht6, zielt Art. 13 Rahmen-RL auf die Verhinderung von Quer- subventionierungen innerhalb sog. Konglomerate, d.h. Unternehmen, die… …Unternehmen in anderen Sektoren als dem Telekommunikationssektor über ausschließliche oder besondere Rechte verfügen.8 Da die Harmonisierung und… …des Telekommunikationsrechts, sondern kann bei marktmächtigen Unternehmen wettbewerbswidrig sein, so dass Bundeskartellamt bzw. Kommission hiergegen auf… …Grundlage von GWB bzw. Art. 102 AEUV i.V.m. VO 1/2003 vorgehen können. Eine Quersubventionierung liegt vor, wenn ein Unternehmen Kosten aus einem Tätig-… …, im anderen jedoch nicht, sindQuersubventionierungen zwischen den Märkten wettbewerbsrechtlich problema- tisch.13 Unternehmen, die in beiden Märkten… …partiell zutreffend: Zum einen hing die Anwendbarkeit des §14 Abs. 1 TKG-1996 davon ab, ob ein Unternehmen in einem anderen Markt als der Telekommunikation… …über eine beherrschende Stellung verfügte. § 7 TKG hingegen ist nur anwendbar, wenn ein Unternehmen auf einem anderen Markt über ausschließli- che oder…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 8 Internationaler Status

    Fetzer
    …1Fetzer §8 TKGInternationaler Status §8 Internationaler Status (1) Unternehmen, die internationale Telekommunikationsdienste erbringen oder die… …Betriebsunter- nehmen im Sinne der Konstitution und der Konvention der Internationalen Fernmel- deunion. Diese Unternehmen unterliegen den sich aus der… …Konstitution der Internatio- nalen Fernmeldeunion ergebendenVerpflichtungen. (2) Unternehmen, die internationale Telekommunikationsdienste erbringen, müssen nach… …Union) zu.2 Die ITU ist seit 1947 eine Unterorganisation der UNO mit Sitz in Genf.3 In ihr arbeiten die Mitgliedstaaten, Unternehmen, sowie weitere… …Unternehmen, die internationale Telekommunikations- dienste erbringen. Der Begriff der Telekommunikationsdienste ist in §3 Nr. 24 TKG definiert als in der Regel… …Regelfall – wenn auch nicht zwingend – ein grenzüberschreitender Übertragungsvorgang erforderlich ist. Erfasst werden zudem Unternehmen, die Funkanlagen… …die Konvention und die Konstitution in nationales Recht umgesetzt hat.13 Durch die Feststellung, dass ein Unternehmen ein anerkanntes… …Betriebsunternehmen i. S. d. Konstitution und der Konvention ist, wird sichergestellt, dass das Unternehmen die hieraus resultierenden Verpflichtungen beachten muss.14… …Anerkannte Betriebs- unternehmen i. S. d. Konstitution sind nämlich alle Betriebsunternehmen, die einen Dienst des öffentlichen Nachrichtenaustauschs oder… …sich an Unternehmen, die internationale Telekommunika- tionsdienste erbringen. Diese Unternehmenmüssen Nachrichten, die die Sicherheit des menschlichen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • eBook-Kapitel aus dem Buch TKG

    § 9 Grundsatz

    Geers, Petersen
    …keinwirksamerWettbewerb vorliegt. (2) Unternehmen, die auf Märkten im Sinne des §11 über beträchtliche Marktmacht verfügen, werden durch die Bundesnetzagentur Maßnahmen… …bei. Wenn bereits bereichsspezifische Verpflichtungen bestehen, werden sie für die Unternehmen auf diesem relevanten Markt aufgehoben. Vergleichbar hält… …Abs. 4 Rah- men-RL, welche Unternehmen allein oder gemeinsam über beträchtliche Marktmacht gem. Art. 14 Rahmen-RL auf diesem Markt verfügen, und erlegt… …diesen Unternehmen geeignete spezifische Verpflichtungen auf bzw. ändert diese oder behält diese bei, wenn sie bereits bestehen. Nach Art. 8 Abs. 1… …dazu stellen die Mitgliedstaaten nach Art. 17 Abs. 1 Universaldienst-RL sicher, dass die nationalen Regulierungsbehörden den Unternehmen, die auf einem… …bestimmten Endnutzermarkt gem. Art. 14 Rahmen-RL als Unternehmen mit beträchtlicher Markt- macht eingestuft worden sind, geeignete regulatorische… …den kann. Von der Marktperspektive leitet die Vorschrift sodann – in Absatz 2 – auf die Unternehmensperspektive über. Unternehmen mit beträchtlicher… …marktmächtigen Unternehmen auferlegen können.12 Im Einzelnen: Die Regulierung sollte zukünftig passgenau erfolgen, d.h., sie sollte sowohl hinsichtlich des „Ob“… …bestimmter Räume derart bedeutungslos sind, dass sich dieses bzw. diese Unternehmen in beträchtlichem Umfang unabhängig von Wettbewerbern, Kunden und letztlich… …gewährleistet werden, dass die Unternehmen 7Geers/Petersen §9 TKGGrundsatz 30 So ausdrücklichNr.16 der 2002 veröffentlichten Leitlinien (2002/C 165/03). 31…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
◄ zurück 7 8 9 10 11 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2026 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Zeitschrift für Corporate Governance        Consultingbay        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück