Auswirkungen des sog. Mannesmann-Urteils des BGH auf die Zulässigkeit von D&O-Versicherungen?
Schon vor der sog. Mannesmann-Entscheidung des BGH wurde diskutiert, ob für die (aktienrechtliche) Zulässigkeit von D&O-Versicherungen die Vereinbarung eines Selbstbehalts erforderlich ist. Die überwiegende Rechtsauffassung verneint dies. Die BGH-Entscheidung vom 21.12.2005 führt zu keinem anderen Ergebnis.
Seiten: 53 - 58
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