Auswirkungen des sog. Mannesmann-Urteils des BGH auf die Zulässigkeit von D&O-Versicherungen?

Schon vor der sog. Mannesmann-Entscheidung des BGH wurde diskutiert, ob für die (aktienrechtliche) Zulässigkeit von D&O-Versicherungen die Vereinbarung eines Selbstbehalts erforderlich ist. Die überwiegende Rechtsauffassung verneint dies. Die BGH-Entscheidung vom 21.12.2005 führt zu keinem anderen Ergebnis.
Seiten: 53 - 58
Smart Link: ZCG.02.2006.053 Hilfe

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 Im Heft 02/2006 des eJournals ZCG erschienen.
Kennzahl zcg_20060207
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