Solvabilität II: EU sammelt Daten für Konkretisierung der Aufsichtsregeln

Versicherungsunternehmen können sich jetzt an der fünften Auswirkungsstudie zu Solvabilität II beteiligen. Auf ihrer Basis will die EU-Kommission u.a festlegen, wie viel Eigenkapital die Unternehmen künftig halten müssen.

Die Richtlinie Solvabilität II (Solvency II) wird von der EU-Kommission durch so genannte Durchführungsmaßnahmen ergänzt. Um diese im Detail festzulegen und dabei auf aktuelle Marktdaten zurückzugreifen, führt die Kommission nun die fünfte quantitative Auswirkungsstudie (Quantitative Impact Study / QIS5) durch. Die Kommission ruft die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen in der EU daher auf, sich an der Studie zu beteiligen. Auf Basis der Studie werde festgelegt, wie viel Eigenkapital die Unternehmen halten müssen.

Die Richtlinie, die einen neuen Rahmen für die europäischen Solvabilitätsanforderungen von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen setzt, ist bis 2013 umzusetzen. Die neuen Anforderungen sollen risikoempfindlicher und differenzierter sein. Das Regelungswerk wird bereits seit mehreren Jahren entwickelt. Viele Versicherer bewerten es als kritisch und befürchten, in Zukunft mehr Eigenkapital aufbringen zu müssen.

Die Studie wird unter Federführung des Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors – CEIOPS) von August bis November 2010 durchgeführt. CEIOPS hat QIS5-Kalkulationstabellen auf ihrer Website veröffentlicht und will in Kürze auch zusätzliche Leitlinien für Unternehmen zur Verfügung stellen.

Weitere Informationen: Europäische Kommission

eingestellt von ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital | um 12:49 Uhr am 25.08.2010

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