Bundesregierung beschließt Regeln zum Datenschutz am Arbeitsplatz
Das Bundeskabinett hat den vom Bundesinnenministerium erarbeiteten Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschluss beschlossen.
Der Gesetzentwurf verbessere, so das Bundesinnenministerium, das Schutzniveau am Arbeitsplatz, schaffe mehr Rechtssicherheit und gebe Arbeitgebern gleichzeitig die notwendigen Instrumente etwa im Kampf gegen die Korruption an die Hand. Der Gesetzentwurf enthalte Regelungen zu in der betrieblichen Praxis relevanten Fragen, Detailfragen bedürfen jedoch weiterhin der Rechtsprechung. Er regelt u.a.:
- – das Fragerecht des Arbeitgebers in Bewerbungsverfahren: Dieser darf Adressdaten sowie E-Mail und Telefonnummer sowie weitere Daten nur erheben, soweit sie nötig sind, um die Eignung des Bewerbers festzustellen. Internetrecherchen in sozialen Netzwerken werden eingeschränkt: Soweit soziale Netzwerke der Kommunikation – und nicht der Darstellung der beruflichen Qualifikation – dienen (z.B. facebook, studiVZ) darf sich der Arbeitgeber daraus nicht über den Bewerber informieren.
- – die Zulässigkeit ärztlicher Untersuchungen: Diese sind zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme der Gesundheitszustand eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt (z.B. die Flugtauglichkeit eines Piloten).
- – Videoüberwachung im nichtöffentlichen Bereich: Eine heimliche Videoüberwachung von Beschäftigten ist unzulässig.
- – den Einsatz von Ortungssystemen: Diese dürfen nur eingesetzt werden, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, z.B. für die Sicherheit von Beschäftigten.
- – Möglichkeiten im Rahmen der Korruptionsbekämpfung: Kontrollen zur Einhaltung geltender Regeln am Arbeitsplatz sollen möglich sein. Daten und Fakten zur Bekämpfung von Korruption dürfen jedoch nur erhoben werden, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat vorliegt.
Der Gesetzentwurf stößt indes bei Arbeitnehmer- wie bei Arbeitgebervertretern auf Kritik. So beanstanden Gewerkschaften, dass der ursprüngliche Ansatz einer Verbesserung des Schutzes vor Bespitzelung und Überwachung nicht mehr erkennbar sei. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt sieht mit dem Gesetzentwurf die große Gefahr, dass mehr Streit provoziert und mehr Rechtsunsicherheiten entstehen als praxisgerechte Klarheit. Nach Ansicht des Arbeitgeberverbands behindere der Gesetzentwurf die Korruptionsbekämpfung. Ein Mangel sei auch, dass Arbeitgeber und Betriebsrat den Arbeitnehmerdatenschutz nicht mehr durch Betriebsvereinbarung regeln können. Bundesrat und Bundestag sollten daher den Gesetzentwurf auf Rechtsklarheit überprüfen.
Das Bundesministerium des Innern hat zum Gesetzentwurf ein Hintergrundpapier veröffentlicht.
Weitere Informationen: Bundesregierung, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
eingestellt von ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital | um 13:50 Uhr am 26.08.2010
