IDW Prüfungshinweis zum REIT-Gesetz verabschiedet

Der Prüfungshinweis 9.950.2 des IDW wurde aufgrund des geänderten REIT-Gesetzes überarbeitet.

Der Immobilienwirtschaftliche Fachausschuss (IFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) verabschiedete eine überarbeitete Fassung des IDW-Prüfungshinweises:

„Besonderheiten bei der Prüfung einer REIT-Aktiengesellschaft nach § 1 Abs. 4 REIT-Gesetz, einer Vor-REIT-Aktiengesellschaft nach § 2 S. 3 REIT-Gesetz und der Prüfung nach § 21 Abs. 3 S. 3 REIT-Gesetz (IDW PH 9.950.2)"

Der HFA hat am 23.6.2010 diese Fassung billigend zur Kenntnis genommen. Das geänderte REIT-Gesetz erforderte eine Anpassung, wobei insbesondere § 19a REIT-G zur Berücksichtigung von Vorbelastungen bei der Besteuerung der Anteilsinhaber eingefügt wurde.

Der IDW-Prüfungshinweis wird in Heft 9/2010 der IDW-FN und im Supplement 3/2010 der WPg abgedruckt werden.

Weitere Informationen: Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) e.V.

eingestellt von ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital | um 15:51 Uhr am 01.09.2010

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