DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2019.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-11-26 |
Die Gewährleistung legitimer Interessenvertretung im Rahmen der Compliance-Organisation bedeutet mehr, als Vorschriften für die Vergabe von Geschenken und Spenden oder Regelungen für die Aussprache von Einladungen an Amts- oder Mandatsträger zu implementieren. Unterschiedliche Fallgestaltungen und hiermit verbundene Risiken geben Anlass, die eigenen Lobbyaktivitäten überprüfen zu lassen.
Anforderungen des Gesetzgebers, aber auch zunehmend seitens der Kunden, machen eine Befassung mit den Compliance-Risiken im Unternehmen unvermeidlich. Wie geht man jedoch doch dabei vor? Und wie gelingt es, die Risiken effizient zu erfassen und zu steuern? Auch muss geklärt werden, wem man sinnvoller Weise diese Aufgabe übertragen kann. Antworten sind immer unternehmensspezifisch zu finden, grundlegende Hinweise zur Vorgehensweise finden Sie auf den folgenden Seiten.
Generell sind Unternehmen was die Vermeidung des Zugriffs auf Unternehmensdaten anbelangt, heutzutage recht gut sensibilisiert. Die meisten Unternehmen schützen sich hingegen nicht ausreichend gegen Gefahren von innen. Ein detailliertes, auf das Unternehmen angepasstes Berechtigungskonzept kann dagegen Abhilfe schaffen und sicherstellen, dass den Anforderungen des Datenschutzes sowie der Informationssicherheit entsprochen wird.
Am 30. April 2019 veröffentlichte das U.S. Department of Justice (DoJ) Criminal Division die Neufassung der Leitlinien zur Bewertung der Wirksamkeit von Compliance-Programmen, das Guidance Document „Evalutation of Corporate Compliance Programs“ (nachfolgend DOJ-Guidance 2019). Die DOJ-Guidance wurde erstmals im Februar 2017 veröffentlicht und gibt Mindestanforderungen für die Bewertung und Verbesserung bestehender Compliance-Programme von Unternehmen vor.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex ist seit 2002 Bestandteil der deutschen Börsenlandschaft. Als Soft Law soll er börsennotierten Gesellschaften national und international anerkannte Standards als Best Practices an die Hand geben. Die verantwortliche Regierungskommission hat sich auf die Fahnen geschrieben, den Kodex grundlegend zu straffen und zu modernisieren. Nach einem intensiv geführten Konsultationsverfahren liegt nun ein finaler Entwurf auf dem Tisch (DCGK 2019). Auf welche wesentlichen Änderungen müssen sich börsennotierte Gesellschaften einstellen?
In dieser Übersicht werden regelmäßig Compliance-relevante Entscheidungen mit Bezügen zum allgemeinen Straf- und Strafprozessrecht sowie zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und zum Gesellschaftsrecht dargelegt. Zur Konkretisierung der Leitsätze werden gegebenenfalls ausgewählte Auszüge aus dem Sachverhalt und den Entscheidungsgründen aufgeführt.
Gabriele Bornemann weist rund 25 Jahre operative Erfahrung im Börsenumfeld, Mittelstand und Bankenwesen auf. Geprägt von den Jahren in der Unternehmensrestrukturierung und ihrer Tätigkeiten als Leiterin Unternehmensstrategie, M&A sowie als Chief Compliance Officer liegt der Schwerpunkt ihrer beratenden Aktivitäten auf der strategischen Weiterentwicklung von Unternehmen. Integration und Prozessorientierung im Unternehmen selbst sind dabei die Grundlage ihrer Beratungsphilosophie in den Bereichen Governance, Risikomanagement und M&A.
+++ Absolventenfeier +++ Zertifikatsprogramme +++ Teilnehmer stellen sich vor: Michael Mayer +++ Veranstaltungen: Was steht an! +++
+++ Internal Investigations – Compliance-Studie 2019 +++ Hinweisgebersysteme: Ein Trend setzt sich durch +++
+++ Bartosz Makowicz (Hrsg.): Praxishandbuch Compliance Management. Entwicklung und Umsetzung von Systemen zur Regeleinhaltung in Unternehmen und Organisationen im In- und Ausland +++
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