DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2012.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-07-30 |
Mit dem Governance Kodex für Familienunternehmen (GKFU) wird das Ziel verfolgt, einen Verhaltenskodex aufzustellen, der auf die spezifischen Bedürfnisse von mittelgroßen und großen Familienunternehmen ausgerichtet ist. Er besitzt allerdings keine rechtliche Grundlage. In welchem Umfang Familienunternehmen diesen Kodex tatsächlich anwenden, wurde in einer aktuellen Untersuchung analysiert, deren Ergebnisse hier vorgestellt werden.
Die Beschäftigung mit Compliance-Problemen wird in Theorie und Praxis eher kapitalmarktorientierten Großunternehmen unterstellt. Zur Verbreitung und Umsetzung von Compliance-Management in mittelständischen Unternehmen existieren bisher nur wenige Befunde. Der Beitrag untersucht Effekte von Größe und Familie auf die Compliance in mittelständischen Unternehmen. Danach kann der Familieneinfluss als vorhanden, aber eher wenig ausgeprägt bezeichnet werden. Größeneffekte hingegen können einen großen Erklärungsbeitrag liefern.
Nicht zuletzt der 2011 verabschiedete Nachhaltigkeitskodex ist Ausdruck dessen, dass CSR und Nachhaltigkeit sich als Leitlinien für unternehmerisches Engagement in der Gesellschaft zunehmend durchsetzen. Vor diesem Hintergrund betrafen die am 17./18.4.2012 in Stuttgart diskutierten Themen vielfältige Facetten von CSR und Nachhaltigkeit; aus aktuellem Anlass stand allerdings die Energiewende in Deutschland im Mittelpunkt vieler Beiträge.
+++ Pflicht des Aufsichtsrats zur eigenen Risikoanalyse +++ Kompetenzen des GmbH-Geschäftsführers +++ Eigenhaftung des Geschäftsführers +++ Bestellung eines Versammlungsleiters +++
+++ Mittelgroße Gesellschaften nicht mehr prüfungspflichtig? +++ Hinweisgebersystem des BKartA +++
Ein zentrales Merkmal guter Aufsichtsratstätigkeit ist die Fähigkeit, die Überwachungshandlungen der jeweiligen Lage der Gesellschaft anzupassen. Das Überwachungsverständnis des Aufsichtsrats muss sich in Krisenzeiten dann vom bloßen Kontrollorgan zum beratenden und mitentscheidenden Gremium mit unternehmerischer Kompetenz verändern. Insbesondere die strategische Überwachung ist vor dem Hintergrund krisenhafter Entwicklungen als notwendige Pflicht des Aufsichtsrats zu verstehen, durch deren Vollzug die zukünftige positive Unternehmensentwicklung unterstützt werden soll.
+++ Ethikkodex für Finanzexperten +++ Zusammenarbeit von AR und AP +++ Planung und Forecasting +++
Insbesondere im Zuge von Akquisitions- und Zusammenarbeitsaktivitäten besteht die Gefahr, eine Unternehmensstruktur bzw. eine -kultur einzukaufen, die wirtschaftskriminelle Handlungen begünstigt oder sogar unterstützt. Mit Hilfe einer Integrity-Due-Diligence-Prüfung sollen Schäden durch wirtschaftskriminelle Handlungen und Compliance-Verstöße im Unternehmen verhindert und wirtschaftliche Nachteile aufgrund von Regressansprüchen und Strafen nach dem UK Bribery Act oder dem Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) vermieden werden.
Hinsichtlich der (integrierten) Nachhaltigkeitsberichterstattung mittelständischer Unternehmen lässt sich feststellen, dass diese branchenunabhängig noch wenig verbreitet ist und die Ausnahmen vor allem in Bereichen liegen, die aufgrund der Berichterstattungspflichten des HGB ohnehin bereits vom Gesetzgeber gefordert werden.
+++ ESVnews (S. 152): Aktuelle Themen in ESV-Zeitschriften +++ Grundsätze nachhaltiger Unternehmensführung +++ Büchermarkt (S. 194) +++ ZCG-Zeitschriftenspiegel (S. 195) +++ Veranstaltungen (S. 196) +++
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